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Straßenverkehrsamt

Zwangsstilllegungsverfahren

Beschreibung

Die Zulassungsstelle kann in folgenden Fällen die Zwangsstilllegung eines Fahrzeuges veranlassen: 

  • nicht gezahlte Versicherungsbeiträge/Erlöschen des Versicherungsschutzes
  • nicht gezahlte Kfz-Steuer
  • mangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges/Verkehrsunsicherheit
  • abgelaufene HU (TÜV)
  • Fahrzeug wurde nicht umgeschrieben 

Der Anordnung geht im Regelfall eine Aufforderung zur Bezahlung der Kfz-Steuer, zur Beseitigung der Mängel oder zur Umschreibung des Fahrzeuges voraus. 

Sollten Sie der Aufforderung nicht folgen, wird per Ordnungsverfügung die Stilllegung Ihres Fahrzeuges angeordnet. Nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Die Stilllegung beinhaltet das Entsiegeln der Schilder und den Einzug des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung ZB I) oder der Betriebserlaubnis.

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