Beschreibung
Für rettungsdienstliche Leistungen werden Gebühren erhoben, die kostendeckend zu kalkulieren sind. Die entsprechende Gebührensatzung unterliegt der Beschlussfassung des Kreistages. Neben der Gebührensatzung für den Rettungsdienst des Rhein-Sieg-Kreises haben die kommunalen Träger von rettungsdienstlichen Aufgaben (Siegburg, Troisdorf, Niederkassel, Königswinter, Lohmar und Hennef) ebenfalls Gebührensatzungen mit den Krankenkassen abgestimmt.
Grundsätzlich wird jeder Einsatz des Rettungsdienstes in Rechnung gestellt. Maßgeblich sind hierfür die einzelnen Gebührentatbestände. Die anfallenden Gebühren werden zum Teil von den Krankenkassen der jeweiligen Nutzer refinanziert. Die Differenz muss die Bürgerin oder der Bürger selbst zahlen.