Beschreibung
Neben der Sicherstellung der Notfallrettung (112) durch den Rhein-Sieg-Kreis und die kommunalen Träger von Rettungswachen, gehört ebenfalls der qualifizierte Krankentransport zu den Aufgaben des Rettungsdienstes im Rhein-Sieg-Kreis.
Im Vergleich zu einem zeitdringlichen Notfalleinsatz, bei dem ein Rettungswagen und oftmals ein Notarzt zur medizinischen Akutversorgung eines lebensbedrohlich erkrankten Menschen zum Einsatz kommen, muss ein Krankentransporteinsatz abgegrenzt werden.
Ein zeitdringlicher Notfalleinsatz liegt immer dann vor, wenn durch einen Unfall, akute Erkrankung oder Gewalteinwirkung Menschenleben in Gefahr oder schwere gesundheitliche Schäden des Betroffenen zu befürchten sind. Bei diesen Notfallgeschehnissen kommen in der Regel Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge zum Einsatz.
Bei einem qualifizierten Krankentransport handelt es sich hingegen um den Transport von Personen, bei denen keine akute Lebensgefahr besteht.
Bei diesen Transporten steht vielmehr die professionelle Betreuung von hilfebedürftigen, betreuungspflichtigen sowie liegendkranken Menschen durch das medizinisch-geschulte Rettungsfachpersonal im Vordergrund. Neben der notwendigen medizinischen Betreuung können diese Menschen beispielsweise keinen eigenen PKW, kein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen.
Bei einer Krankenfahrt handelt es sich um einen Transport nach dem Personenbeförderungsgesetz. Diese Fahrten werden beispielsweise durch ein Taxiunternehmen oder einen Liegemietwagen durchgeführt.
Bei einem qualifizierten Krankentransport ist zu beachten:
Eine Krankentransportleistung kann ausschließlich durch eineÄrztin/einen Arzt verordnet werden. Die Verordnung wird auf einem speziellen Vordruck (Muster 4 Verordnung) ausgestellt.
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung dürfen die Krankenkassen nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen, die der Gemeinsame Bundesausschuss in den sogenannten folgenden Krankentransport-Richtlinien festgelegt hat. Das betrifft beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung.
Die Einsätze des qualifizierten Krankentransportes im Rhein-Sieg-Kreis werden ebenfalls durch die Rettungsleitstelle entgegen genommen und koordiniert.
Details
Gebühren
Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung sowie der Kosten eines medizinisch notwendigen Krankentransportwagens erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkassen.
Gesetzlich Versicherte haben 10 % der anfallenden Gebühr, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen.
Bei Fahrtkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.
Rechtsgrundlagen
Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW)
Besonderheiten
Die Krankentransportdisposition erreichen Sie unter der Rufnummer 02241 / 19222.
Über die 02241 / 19222 werden auch Fernverlegungen und Rückholdienste koordiniert.
- Polizei 110
- Feuerwehr 112
- Notarzt 112
- Rettungsdienst 112
- Krankentransport 02241/19222
116 117
Dienstag: von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr
Mittwoch: von 12:00 Uhr bis 8:00 Uhr
Donnerstag: von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr
Freitag: von 12:00 Uhr (bis Montag 8:00 Uhr)
Samstag: 24 Stunden
Sonntag: 24 Stunden(bis Montag 8:00 Uhr)
Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth. Dort endet die Zuständigkeit bereits um 07:00 Uhr am Folgetag!
Für Alfter und Bornheim gelten die Bereitschaftsdienstzeiten der Stadt Bonn.
Die Gemeinden Eitorf und Windeck mit zugehörigen Ortschaften werden im organisierten Bereitschaftsdienst durch die Notdienstpraxis Siegburg versorgt. Speziell für die ländlichen Bezirke wird ein Fahrdienst vorgehalten, der notwendige Hausbesuche durchführen kann. Gehfähigen Patienten wird ermöglicht, wahlweise die Notfallpraxis Siegburg oder die Notfallpraxis Waldbröl aufzusuchen.
Die Gemeinde Wachtberg wird von der Notfallpraxis des Evangelischen Waldkrankenhauses in Bonn versorgt. Die Patienten können die Notfallpraxis direkt aufsuchen, Hausbesuche werden von dort ebenfalls organisiert.
Not- und Sorgentelefone / Beratungstelefone:
- Telefonseelsorge
0800 / 111 0111 oder 0800 / 111 0222 - Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche
0800 / 111 0333 - Opferschutzbeauftragter der Kreispolizeibehörde Siegburg
02241 / 541 – 3812 - Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
0228 / 63 55 24
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Uwe Kerper | Abteilungsleitung | 02241 133602 | uwe.kerperrhein-sieg-kreisde |
Julia Schmitz | 02241 133642 | julia.schmitzrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
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Anschrift und Erreichbarkeit
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- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Bevölkerungsschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
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Amt für Bevölkerungsschutz
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- Barrierefreier Zugang
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