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Amt für Bevölkerungsschutz

Krankentransport und Notfallrettung

Beschreibung

Neben der Sicherstellung der Notfallrettung (112) durch den Rhein-Sieg-Kreis und die kommunalen Träger von Rettungswachen, gehört ebenfalls der qualifizierte Krankentransport zu den Aufgaben des Rettungsdienstes im Rhein-Sieg-Kreis. 

Im Vergleich zu einem zeitdringlichen Notfalleinsatz, bei dem ein Rettungswagen und oftmals ein Notarzt zur medizinischen Akutversorgung eines lebensbedrohlich erkrankten Menschen zum Einsatz kommen, muss ein Krankentransporteinsatz abgegrenzt werden. 

Ein zeitdringlicher Notfalleinsatz liegt immer dann vor, wenn durch einen Unfall, akute Erkrankung oder Gewalteinwirkung Menschenleben in Gefahr oder schwere gesundheitliche Schäden des Betroffenen zu befürchten sind. Bei diesen Notfallgeschehnissen kommen in der Regel Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge zum Einsatz. 

Bei einem qualifizierten Krankentransport handelt es sich hingegen um den Transport von Personen, bei denen keine akute Lebensgefahr besteht.

Bei diesen Transporten steht vielmehr die professionelle Betreuung von hilfebedürftigen, betreuungspflichtigen sowie liegendkranken Menschen durch das medizinisch-geschulte Rettungsfachpersonal im Vordergrund. Neben der notwendigen medizinischen Betreuung können diese Menschen beispielsweise keinen eigenen PKW, kein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen. 

Bei einer Krankenfahrt handelt es sich um einen Transport nach dem Personenbeförderungsgesetz. Diese Fahrten werden beispielsweise durch ein Taxiunternehmen oder einen Liegemietwagen durchgeführt. 

Bei einem qualifizierten Krankentransport ist zu beachten: 

Eine Krankentransportleistung kann ausschließlich durch  eineÄrztin/einen Arzt verordnet werden. Die Verordnung wird auf einem speziellen Vordruck (Muster 4 Verordnung) ausgestellt. 

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung dürfen die Krankenkassen nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen, die der Gemeinsame Bundesausschuss in den sogenannten folgenden Krankentransport-Richtlinien festgelegt hat. Das betrifft beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. 

Die Einsätze des qualifizierten Krankentransportes im Rhein-Sieg-Kreis werden ebenfalls durch die Rettungsleitstelle entgegen genommen und koordiniert. 

 

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