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Amt für Bevölkerungsschutz

Rettungsdienstbedarfsplan

Beschreibung

Als Träger des Rettungsdienstes stellt der Rhein-Sieg-Kreis die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicher. Rechtsgrundlage für die Leistungen des Rettungsdienstes bilden zum einen das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) sowie der von Kreistag beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan. Die bedarfsgerechten, medizinisch notwendigen Vorhaltekapazitäten der Notfallrettung als auch des qualifizierten Krankentransportes, werden unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten im Rettungsdienstbedarfsplan festgelegt.

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