Der vorbeugende Brandschutz umfasst sowohl die Tätigkeiten der Brandschutzdienststelle gem. § 25 und 26 Abs. 3 BHKG, als auch die Durchführung der Brandverhütungsschau gem. § 26 Abs. 2 BHKG.
Der Rhein-Sieg-Kreis ist Brandschutzdienststelle für folgende Städte und Gemeinden: Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Eitorf, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Much, Niederkassel, Neunkirchen-Seelscheid, Rheinbach, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Swisttal, Wachtberg und Windeck.
Die Städte Siegburg und Troisdorf sind selbst Brandschutzdienststelle.
Details
Bemerkung
Brandschutzdienststelle:
Stellungnahmen gegenüber den unteren Bauaufsichtsbehörden im Genehmigungsverfahren gem. BauO NRW 2018
Stellungnahmen gegenüber Sachverständigen zur Erstellung von Bescheinigungen gem. SV-VO
Wahrnehmung der Belange des Brandschutzes nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften
Unterstützung der Städte und Gemeinden gem. § 26 Abs. 3 BHKG
Prüfberichte gem. § 16 SV-VO sind einzureichen als ungeschützte PDF-Datei an vbrhein-sieg-kreisde.
Brandverhütungsschauen:
Durchführung der Brandverhütungsschau gem. § 26 Abs. 2 durch eigene Brandschutztechniker.
Brandmeldeanlagen:
Betreiber der AÜA ist die Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH. Zugelassener Errichter mit Nebenclearingstelle ist die Siemens AG. Die Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises als AES erreichen Sie unter technik.leitstellerhein-sieg-kreisde.
Die Übersetzung der Website erfolgt automatisiert. Der Rhein-Sieg-Kreis übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Maßgeblich ist der Text in deutscher Sprache.