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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Verbraucherbeschwerde

Beschreibung

  • Sie haben Lebensmittel erworben oder Speisen oder Getränke verzehrt, die möglicherweise verdorben waren oder durch dessen Genuss jemand erkrankt ist?
  • Sie möchten den Umgang mit einem Lebensmittel oder seine Behandlung bzw. Bearbeitung unter unhygienischen Bedingungen beanstanden?
  • Sie haben Kosmetika, Bedarfsgegenstände oder Tabakwaren erworben, die Abweichungen in Aussehen und Geruch oder in ihrer Brauchbarkeit zeigen?
  • Sie finden mit Ihrer Reklamation kein Gehör bei Ihrem Händler, der die Ware anbietet?

Im Beschwerdefall sollte zunächst der betroffenen Händler kontaktiert und um Ersatz gebeten werden.

Jedoch können Sie das Lebensmittel beziehungsweise die Ware auch beim Rhein-Sieg-Kreis abgeben.

Bitte beachten Sie bei kühlpflichtigen Lebensmitteln, dass möglichst die Kühlkette bis zur Abgabe eingehalten wird.

An der Information der Kreisverwaltung in Siegburg oder Rheinbach wird die Verbraucherbeschwerde unmittelbar bei Vorsprache, telefonisch oder per E-Mail aufgenommen und an den zuständigen Lebensmittelkontrolleur, die zuständige Lebenmittelkontrolleurin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes weitergeleitet.

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