Beschreibung
Katzenkastration ist praktizierter Tierschutz!
Nach intensiven Beratungen hat der Kreistag im Rhein-Sieg-Kreis am 6. Juli 2017 die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen beschlossen. Damit gilt für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Freigängerkatzen. Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, droht eine Geldbuße von bis zu 1.000,00 Euro.
Eine unkastrierte „Hauskatze“ und ihre Nachzucht können theoretisch in sieben Jahren über 400.000 Nachkommen zeugen! Ehrenamtlich tätige Mitglieder verschiedener Katzenschutzinitiativen fangen jährlich insgesamt über 850 freilebende Katzen ein, lassen sie – auf eigene Kosten – kastrieren und behandeln, denn viele dieser Katzen sind in einem elenden Zustand: verwahrlost, abgemagert und krank. Dennoch steigt die Anzahl der frei lebenden Katzen weiter an.
Die Kastration hilft die Zahl der frei lebenden Katzen – die oft ein elendes Leben führen – zu verringern und bringt auch für die Freigängerkatzen einige Vorteile mit sich: Kastrierte Katzen streunen deutlich weniger; damit sinkt die Gefahr von Unfällen. Kastrierte Kater sind seltener in Revierkämpfe verwickelt, so werden sie weniger verletzt und das Risiko von Infektionskrankheiten sinkt. Das Markierungsverhalten der Kater wird weitgehend unterbunden. Es treten keine Rolligkeitssymptome bei der Katze auf. Die Lebenserwartung kastrierter Tiere steigt deutlich.
Kastrationen führt jede/jeder praktizierende Tierärztin/Tierarzt durch, die/der Kleintiere behandelt. Im Zusammenhang mit der erfolgten Kastration ist es sinnvoll, Freigängerkatzen gleichzeitig kennzeichnen und registrieren zu lassen, um diese bei Abgabe im Tierheim einer Katzenhalterin oder einem Katzhalter zuordnen und zurückgeben zu können. Über Durchführung und Folgen einer Kastration, die Kennzeichnung und Registrierung sowie die Kosten berät gerne der Tierarzt in der Kleintierpraxis.
Details
Rechtsgrundlagen
Katzunschutzverordnung
Besonderheiten
Häufige Fragen:
- Warum muss ich meine Katze kastrieren lassen?
Obwohl im Rhein-Sieg-Kreis bereits jedes Jahr mehrere hundert herrenlose, teilweise verwilderte Katzen durch Tierschutzinitiativen und engagierte Bürgerinnen und Bürger kastriert werden, steigt die Anzahl der frei lebenden Katzen weiter an. Viele dieser Katzen leben in einem elenden Zustand. Sie sind verwahrlost, oft abgemagert und krank. Verwildert lebende Hauskatzen leiden, anders als Wildkatzen, sehr unter einem Leben ohne Betreuung durch den Menschen. Alle verwildert lebenden Katzen stammen von Freigängerkatzen ab, deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde. Katzen können im Jahr zwei- bis dreimal jeweils vier bis sechs Junge bekommen. In vielen Fällen werden diese zumeist ungewollten Katzenwelpen ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben, die schon jetzt überfüllt sind. Die ausgesetzten jungen Katzen sind mit ca. fünf bis acht Monaten wiederum geschlechtsreif, vermehren sich weiterhin und sorgen so in kurzer Zeit für eine Katzenüberpopulation, die auch die Gesundheit Ihrer Freigängerkatze gefährdet.
- Welche Vorteile hat die Kastration meiner Katze?
Der größte Nutzen der Kastration für den Tierschutz ist die Vermeidung von Katzennachwuchs! Daneben gibt es aber weitere wichtige Vorteile der Kastration: Kastrierte Katzen streunen deutlich weniger; damit sinkt die Gefahr von Unfällen. Kastrierte Kater sind weniger häufig in Revierkämpfe verwickelt; damit werden sowohl Verletzungen vermieden als auch die Übertragung von Infektionskrankheiten reduziert. Das Markierungsverhalten der Kater wird weitgehend unterbunden. Es treten keine Rolligkeitssymptome bei der Katze auf. Die Lebenserwartung kastrierter Tiere steigt deutlich.
- Ab welchem Alter soll ich meine Katze kastrieren lassen?
Lassen Sie Ihre freilaufende Katze und Ihren freilaufenden Kater bis zum Ende des fünften Lebensmonats kastrieren. Die Kastration ist für Tierärztinnen und Tierärzte ein routinemäßiger Eingriff, der unter Narkose durchgeführt und in der Regel von den Tieren gut verkraftet wird. Lassen Sie sich in einer Tierarztpraxis beraten. Hier erhalten Sie Informationen zur Durchführung und zu den Kosten der Kastration sowie über die Kennzeichnung und Registrierung eines Tieres.
- Warum soll meine Katze gekennzeichnet und registriert werden?
Nur wenn die Katze gekennzeichnet und registriert ist, kann sie ihrer Besitzerin bzw. ihrem Besitzer schnell zugeordnet werden. Nur so ist es z.B. möglich, die Besitzerin bzw. den Besitzer zu informieren, sollte die Katze verletzt oder verunfallt aufgefunden werden. Die Registrierung bei TASSO e.V. oder dem Deutschen Haustierregister kann online durchgeführt werden und ist kostenlos.
- Meine Katze ist tätowiert. Ist eine Kennzeichnung mittels Mikrochip erforderlich?
Sofern die Katze gut lesbar tätowiert ist, ist eine weitere Kennzeichnung nicht erforderlich. Die Art der Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben, sie muss jedoch eindeutig sein, um Ihr Tier identifizieren zu können. Ist die Tätowierung nur noch schlecht zu erkennen, ist die Injektion eines winzigen Mikrochips unter die Haut vorteilhafter und für die Katze schmerzarm.
- Meine Freigängerkatze ist schon lange kastriert, aber nicht gekennzeichnet. Was ist zu tun?
Katzenhalterinnen und Katzenhalter sind gemäß Verordnung verpflichtet, die Kennzeichnung und Registrierung ihrer bereits kastrierten Katzen nachholen zu lassen.
- Meine Katze hält sich nur in der Nähe meines Hauses auf und läuft nicht weg. Muss ich mein Tier trotzdem kastrieren lassen?
Auch Katzen, die keinen großen Radius beim Freilauf haben, müssen kastriert werden. Auch sie können draußen Kontakt zu nicht kastrierten Katzen haben.
- Meine Freigängerkatze ist alt und krank. Muss ich sie trotzdem kastrieren lassen?
Vor einer Operation wird die Katze von der Tierärztin oder dem Tierarzt bzw. gründlich untersucht. Die Tierärztin bzw. der Tierarzt entscheidet danach, ob aus medizinischer Sicht eine Kastration durchgeführt werden kann oder ob aufgrund zu erwartender gravierender Komplikationen davon abzuraten ist. In diesem Fall ist von der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu stellen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Links und Downloads
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Anschrift und Erreichbarkeit
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- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr bis 12:45 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung