Inhalt anspringen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Geflügelhaltung

Beschreibung

Gemäß § 26 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr muss die Haltung von folgendem Geflügel bei den zuständigen Behörden (Veterinäramt und Tierseuchenkasse) angemeldet werden: Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel.

Zudem sind Hühner und Puten gegen die Newcastle-Krankheit (ND) impfen zu lassen.

Ausführliche Informationen zur Geflügelhaltung sind beim Veterinäramt erhältlich.

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.