Beschreibung
Die Haltung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln und Wachteln verpflichtet dazu, diese Tiere bei den zuständigen Behörden (Veterinäramt und Tierseuchenkasse) anzumelden sowie gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen.
Ausführliche Informationen zur Geflügelhaltung sind beim Veterinäramt erhältlich.
Details
Unterlagen
- Formular zur Anmeldung der Geflügelhaltung
- Bestandregister
Rechtsgrundlagen
- Viehverkehrsordnung
- Tierschutzgesetz
- Tierschutznutztierhaltungsverordnung
- Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit
- Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn und bei Puten (Geflügel-Salmonellen-Verordnung)
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Zentrale Servicerufnummer | 02241 132335 | veterinaeramtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr bis 12:45 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung