Beschreibung
Die Haltung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln und Wachteln verpflichtet dazu, diese Tiere bei den zuständigen Behörden (Veterinäramt und Tierseuchenkasse) anzumelden sowie gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen.
Ausführliche Informationen zur Geflügelhaltung sind beim Veterinäramt erhältlich.
Details
Unterlagen
Formular zur Anmeldung der Geflügelhaltung
Bestandregister
Rechtsgrundlagen
Viehverkehrsordnung
Tierschutzgesetz
Tierschutznutztierhaltungsverordnung
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit
Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn und bei Puten (Geflügel-Salmonellen-Verordnung)
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Dr. Klaus Mann | Abteilungsleitung | 02241 132335 | veterinaeramtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 132335 | veterinaeramtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang vorhanden
- Ein WC ist barrierefrei erreichbar
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr bis 12:45 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung