Die Haltung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln und Wachteln verpflichtet dazu, diese Tiere bei den zuständigen Behörden (Veterinäramt und Tierseuchenkasse) anzumelden sowie gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen.
Ausführliche Informationen zur Geflügelhaltung sind beim Veterinäramt erhältlich.
Details
Dokumente
Formular zur Anmeldung der Geflügelhaltung
Bestandregister
Rechtsgrundlage
Viehverkehrsordnung
Tierschutzgesetz
Tierschutznutztierhaltungsverordnung
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit
Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn und bei Puten (Geflügel-Salmonellen-Verordnung)