Beschreibung
Die Tierschutz-Hundeverordnung schreibt die Haltung, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde vor.
Besondere Anforderungen werden an das Halten von Hunden im Freien gestellt. Diese Auflagen sind in der Hundeverordnung festgehalten ist.
Bitte informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Hundes direkt bei den zuständigen Behörden über die jeweiligen Bestimmungen in Ihrem Bundesland.
Details
Rechtsgrundlagen
Tierschutz-Hundeverordnung
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Zentrale Servicerufnummer | 02241 132335 | veterinaeramtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
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Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr bis 12:45 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung