Beschreibung
Wer in Nordrhein-Westfalen einen Hund hält oder Hunde auf öffentlichen Wegen ausführt, hat verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten. Es müssen die Vorgaben des Landeshundegesetzes beachtet werden. Die Zuständigkeit für das Landeshundegesetz liegt bei den lokalen Ordnungsbehörden der Gemeinden und Städte vor Ort, bei denen auch die Ansprechpartner zu finden sind. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises führt die gesetzlich erforderliche Sachkundeprüfung durch.
Details
Unterlagen
Antragstellung für eine Sachkundeprüfung kann telefonisch erfolgen.
Gebühren
Anfallende Gebühren sind im Einzelfall zu erfragen.
Rechtsgrundlagen
Landeshundegesetz für das Land NRW (LHundG NRW).
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Zentrale Servicerufnummer | 02241 132335 | veterinaeramtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr bis 12:45 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung