Beschreibung
Wer in Nordrhein-Westfalen einen Hund hält oder Hunde auf öffentlichen Wegen ausführt, hat verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten. Es müssen die Vorgaben des Landeshundegesetzes beachtet werden. Die Zuständigkeit für das Landeshundegesetz liegt bei den lokalen Ordnungsbehörden der Gemeinden und Städte vor Ort, bei denen auch die Ansprechpartner zu finden sind. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises führt die gesetzlich erforderliche Sachkundeprüfung durch.