Inhalt anspringen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Reisen mit Tieren

Beschreibung

Bei Reisen mit Haustieren in den Ländern der Europäischen Union existieren Verordnungen und Regelungen, die es zu beachten gilt.

Für Hunde, Katzen und Frettchen muss ein Heimtierausweis nach EU-einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Mikrochip (vor 3. Juli 2011 gekennzeichnete Tiere: auch Tätowierung) identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Heimtierausweis eingetragen sein. Neben Angaben zum Tier und seiner Besitzerin oder seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Die EU-Heimtierausweise bekommt man bei einer niedergelassenen Tierärztin oder einem niedergelassenen Tierarzt.

 

In den Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland, Norwegen und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer). Weitere Informationen dazu findet man auf den Webseiten

  • Irland – Department of Agriculture and Food
  • Malta – Ministry for Sustainable Development, the Environment and Climate Change
  • Finnland – Finnish Food Safety Authority Evira
  • Großbritannien – Department for Environment Food and Rural Affairs (Defra)

 

Für die Reise in Drittländer wird generell zwischen Ländern, die einen vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation wie die EU-Mitgliedsländer haben und Ländern mit unklarer Tollwutsituation unterschieden. Vor der Einreise empfiehlt sich eine Nachfrage bei der zuständigen Botschaft/ dem Konsulat nach den Bedingungen für die Mitnahme eines Haustieres.

Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen für Reisen in Drittländer werden vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises ausgestellt. Hierzu stellen Sie bitte in der Zeit von 08:00 bis 10:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung Ihr Haustier im Veterinäramt vor. Für die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung werden der Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung und für einige Reiseländer noch zusätzliche Unterlagen benötigt (bitte informieren Sie sich vorher).

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.