Zur Beförderung von Pferden innerhalb der EG-Mitgliedstaaten ist eine Gesundheits- und gegebenenfalls eine Transportbescheinigung erforderlich.
Im Handels- und Reiseverkehr mit Drittländern unterliegen eingeführte Pferde am Bestimmungsort für 14 Tage der Beobachtung durch das Veterinäramt. Die Ausfuhrbestimmungen für Drittländer sind bei den Vertretungen der jeweiligen Länder zu erfragen.
Details
Dokumente
Die Beantragung erfolgt spätestens drei Werktage vor dem geplanten Transport mit dem entsprechenden Formular.
Bei der Ausfuhr in Drittländer sind vor Transportabfertigung die Ergebnisse der vom jeweiligen Bestimmungsland geforderten Untersuchungen vorzulegen.