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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Reiseverkehr mit Pferden

Beschreibung

Zur Beförderung von Pferden innerhalb der EG-Mitgliedstaaten ist eine Gesundheits- und gegebenenfalls eine Transportbescheinigung erforderlich.

Im Handels- und Reiseverkehr mit Drittländern unterliegen eingeführte Pferde am Bestimmungsort für 14 Tage der Beobachtung durch das Veterinäramt. Die Ausfuhrbestimmungen für Drittländer sind bei den Vertretungen der jeweiligen Länder zu erfragen.

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