Beschreibung
Zur Beförderung von Pferden innerhalb der EG-Mitgliedstaaten ist eine Gesundheits- und gegebenenfalls eine Transportbescheinigung erforderlich.
Im Handels- und Reiseverkehr mit Drittländern unterliegen eingeführte Pferde am Bestimmungsort für 14 Tage der Beobachtung durch das Veterinäramt. Die Ausfuhrbestimmungen für Drittländer sind bei den Vertretungen der jeweiligen Länder zu erfragen.
Details
Unterlagen
- Die Beantragung erfolgt spätestens drei Werktage vor dem geplanten Transport mit dem entsprechenden Formular.
- Bei der Ausfuhr in Drittländer sind vor Transportabfertigung die Ergebnisse der vom jeweiligen Bestimmungsland geforderten Untersuchungen vorzulegen.
Gebühren
Gemäß Gebührenordnung des Landes NRW.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Zentrale Servicerufnummer | 02241 132335 | veterinaeramtrhein-sieg-kreisde |
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr bis 12:45 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung