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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Tierausstellung

Beschreibung

Zum Schutz vor möglichen Seuchengefahren müssen Tierausstellungen, Tierschauen, Hundeprüfungen oder ähnlichem dem Veterinäramt mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung angezeigt werden.

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