Beschreibung
Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben eine Beseitigung von allen verendeten, totgeborenen, ungeborenen oder eingeschläferten Tiere Schlachtabfälle und Speisereste in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt vor.
Für den Rhein-Sieg-Kreis ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Lünen zuständig.
Ausnahmen gibt es für tote Hunde, Katzen und andere kleine Heimtiere, sowie für Speiseabfälle. Einzelne Körper von Hunden, Katzen, Kaninchen, Vögeln und ähnlichen Kleintieren dürfen auf dem eigenen Grundstück vergraben werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Grundstück außerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet und der Tierkörper so vergraben wird, dass er mit einer mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt ist.
Wer sein Kleintier mit besonderer Pietät beerdigen lassen will, kann sich an den Bundesverband der Tierbestatter e.V. wenden.
Details
Gebühren
Die Entsorgung von toten Heimtieren in Spezialbetrieben ist kostenpflichtig. Die Kosten sind von der Tierbesitzerin/dem Tierbesitzer zu tragen.
Rechtsgrundlagen
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Zentrale Servicerufnummer | 02241 132335 | veterinaeramtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr bis 12:45 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung