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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Tierbestattung

Beschreibung

Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben eine Beseitigung von allen verendeten, totgeborenen, ungeborenen oder eingeschläferten Tiere Schlachtabfälle und Speisereste in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt vor.

Für den Rhein-Sieg-Kreis ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Lünen zuständig.

Ausnahmen gibt es für tote Hunde, Katzen und andere kleine Heimtiere, sowie für Speiseabfälle. Einzelne Körper von Hunden, Katzen, Kaninchen, Vögeln und ähnlichen Kleintieren dürfen auf dem eigenen Grundstück vergraben werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Grundstück außerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet und der Tierkörper so vergraben wird, dass er mit einer mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt ist.

Wer sein Kleintier mit besonderer Pietät beerdigen lassen will, kann sich an den Bundesverband der Tierbestatter e.V. wenden.

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