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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Tierschutzanzeige

Beschreibung

Im Tierschutzgesetz ist die Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf festgeschrieben. Leben und Wohlbefinden eines Tieres sind zu schützen. Keinem Tier dürfen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Wer Tiere hält oder betreut, ist verpflichtet, für diese zu sorgen. Tiere müssen so gehalten werden, dass sie ihre Bedürfnisse befriedigen können (artgemäße Ernährung, angemessene Pflege, verhaltensgerechte Unterbringung, tierärztliche Untersuchungen und tierärztliche Behandlungen).

Das Veterinäramt geht Hinweisen aus der Bevölkerung auf unsachgemäße Tierbehandlung nach, indem es die Sachverhalte überprüft und gegebenenfalls Maßnahmen gegen den oder die für den Missstand verantwortliche Person einleitet.

Hierzu sind möglichst genaue Informationen über Tierart, Tieranzahl, Tierhalter, Ort und Missstände anzugeben – telefonisch oder schriftlich.

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