Beschreibung
Für den Denkmalschutz sind in erster Linie die Städte und Gemeinden des Kreises als „Untere Denkmalbehörden“ zuständig. Dort werden auch die Denkmallisten geführt. Wer an einem eingetragenen Denkmal Veränderungen vornehmen möchte, benötigt hierzu eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörden.
Der Rhein-Sieg-Kreis ist Obere Denkmalbehörde. Er beaufsichtigt und unterstützt die Tätigkeit der Städte und Gemeinden auf dem Gebiet des Denkmalschutzes. Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler bergen will, braucht hierzu eine Erlaubnis, die die Obere Denkmalbehörde erteilt. Dies gilt auch für die Suche nach Bodendenkmälern mit dem Metalldetektor (Sondengänger).
Außerdem bewilligt der Rhein-Sieg-Kreis Darlehen für die Erneuerung von selbst genutzten Denkmälern und erhaltenswerten Wohngebäuden nach den Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand des Landes Nordrhein-Westfalen.
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