Beschreibung
Nicht nur Studentinnen und Studenten, auch Schülerinnen und Schüler können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Die BAföG Leistungen sollen die Ausbildung im Schulbereich fördern und werden als Zuschuss gezahlt.
Für den Schulbereich ist grundsätzlich das Amt für Ausbildungsförderung des Rhein-Sieg-Kreises zuständig, sofern die Eltern ihren Wohnsitz dort haben.
Details
Kontakt
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
BAföG
- Kontakt
- Zeiten