Beschreibung
Das Schulamt des Rhein-Sieg-Kreises ist als untere Schulaufsichtsbehörde für die
- Grundschulen
- Hauptschulen und
- Förderschulen
im Rhein-Sieg-Kreis zuständig. Es nimmt die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen sowie die Fachaufsicht über die Haupt- und Förderschulen wahr.
Als untere Schulaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen wird es gemeinsam geleitet vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises (verwaltungsfachlicher Teil) und den staatlichen Schulaufsichtsbeamten (schulfachlicher Teil). Für die übrigen Schulen und Schulformen ist die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde unmittelbar zuständig.
Demnach hat die Schulaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises die Dienst- und Fachaufsicht über die 93 Grundschulen und die Fachaufsicht über die vier Haupt- und 17 Förderschulen im Rhein-Sieg-Kreis.
Das Kreisgebiet ist in einzelne Schulaufsichtsbezirke unterteilt. Die einzelen Zuständigkeiten können Sie unter der Auflistung unter 'Kontakt' ersehen.
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