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Amt für Schule, Bildung, Kultur und Sport

Schülerfahrkosten und SchülerTicket

Beschreibung

Die Erstattung der Schülerfahrkosten und die SchülerTickets werden nur Schülerinnen und Schülern gewährt, die ihren Wohnsitz in NRW haben. Der Rhein-Sieg-Kreis als Schulträger hat festgelegt, dass die wirtschaftlichste Beförderung zur Schule und zurück die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist. Dafür stellt der Schulträger ein SchülerTicket des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) zur Verfügung. Grundsätzlich Anspruch darauf haben Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler der

  • Berufsfachschulen (Typ I und II)
  • Höheren Berufsfachschulen
  • Fachoberschulen Klasse 11 und 12 (ohne abgeschlossene Berufsausbildung)
  • Ausbildungsvorbereitung und der Internationalen Förderklassen (IFK) sowie der
  • Beruflichen Gymnasien

wenn der Fußweg von der Wohnadresse zur Schule mehr als 5 km beträgt.

Nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler können vom VRS ein SchülerTicket als sogenanntes Selbstzahlerticket erwerben.

Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 Euro/Monat (von dem 50,00 Euro Eigenanteil in Abzug gebracht werden) haben Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschüler von Bezirksfachklassen des Dualen Systems (Berufsschule).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt  über das VRS Schüler Ticket und die Schülerfahrkostenerstattung für Schüler der Berufskollegs des Rhein-Sieg-Kreises.

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