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Sozialamt

Angelegenheiten nach beruflichem oder strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz

Beschreibung

Der Rhein-Sieg-Kreis nimmt Aufgaben nach dem beruflichen und strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz wahr. Dieses kann persönliche oder materielle Hilfen für Bürgerinnen und Bürger aus den neuen Bundesländern, der ehemaligen UdSSR oder anderen ehemaligen Ostblockstaaten betreffen, sofern sie durch rechtsstaatswidrige oder politische Verfolgung in Lebensführung, Ausbildung, Beruf benachteiligt wurden.

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