Inhalt anspringen
Sozialamt

Förderung teilstationärer Dienste

Beschreibung

Teilstationäre Einrichtungen haben einen Anspruch auf einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss zu den Investitionskosten. Diesen Zuschuss können sie beim Rhein-Sieg-Kreis beantragen.

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.