SozialamtFörderung teilstationärer Dienste BeschreibungTeilstationäre Einrichtungen haben einen Anspruch auf einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss zu den Investitionskosten.DetailsDer Antrag ist schriftlich monatlich bis zum 15. des folgenden Monats beim Rhein-Sieg-Kreis zu stellen.KontaktOrganisationseinheitenSozialamtSoziale LeistungenZuständige Mitarbeiter/innenNameTelefonE-Mail-AdresseKatharina Kanke02241 132698investkostenrhein-sieg-kreisdeGerhard Läer02241 132105gerhard.laeerrhein-sieg-kreisdeKarin Lunge-Michels02241 133027investkostenrhein-sieg-kreisdeLinks und DownloadsÄhnliche DiensleistungenSenioren- und Pflegeplanung und -beratungLinks und DownloadsAlten- und Pflegegesetz NRW (Öffnet in einem neuen Tab)Antrag KurzzeitpflegePDF-Datei1,51 MBAntrag Tages-/NachtpflegeeinrichtungenPDF-Datei1,29 MBMerkblatt zur AntragstellungPDF-Datei70,79 kBUnterschriftenvollmachtPDF-Datei19,74 kBAnschrift und ErreichbarkeitFörderung teilstationärer DiensteZeitenZeitenÖffnungszeitenMontag und Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 UhrDienstag, Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr – 12:00 UhrTelefonische ErreichbarkeitMontag und Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 UhrDienstag, Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr