Beschreibung
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen pflegebedürftigen Personen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und ihren Alltag möglichst selbständig bewältigen zu können. Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO) benötigen eine Anerkennung durch den Rhein-Sieg-Kreis, damit Versicherte die Leistung mit der Pflegekasse abrechnen können.
Folgende Angebotsformen zur Unterstützung im Alltag sind anerkennungsfähig:
- Gruppen- oder Einzelbetreuung, zum Beispiel Begleitung und Unterstützung bei Beschäftigung und Aktivitäten
- Hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen, zum Beispiel Hilfen bei der Haushaltsführung (Reinigung der Wohnung, Wäscheversorgung)
- Individuelle Hilfen im Alltag, zum Beispiel Begleitung zu Freizeitaktivitäten und Behördenangelegenheiten sowie durch Organisation der individuell benötigten Hilfen
- Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger oder vergleichbar nahestehender Pflegepersonen, zum Beispiel Hilfestellung bei der Organisation des Pflegealltags, orientierende Hilfe bei der Inanspruchnahme von anderen Hilfsangeboten
Wer kann einen Antrag auf die Anerkennung stellen?
- Gemeinnützig tätige Personen und Organisationen, die auch ehrenamtlich tätige Personen einsetzen
- Zugelassene Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag
- Sonstige gewerbliche Anbieter ohne Versorgungsvertrag (unter anderm selbständig oder freiberuflich tätige Personen und Dienste)
Für folgende Anträge auf Anerkennung ist die zuständige Pflegekasse des Versicherten zuständig:
- Einzelkräfte, die ihre Leistung im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit oder eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person erbringen (Minijobberinnen und Minijobber)
- Nachbarschaftshilfe im Rahmen eines freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements
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