Beschreibung
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen pflegebedürftigen Personen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und ihren Alltag möglichst selbständig bewältigen zu können. Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO) benötigen eine Anerkennung durch den Rhein-Sieg-Kreis, damit Versicherte die Leistung mit der Pflegekasse abrechnen können.
Folgende Angebotsformen zur Unterstützung im Alltag sind anerkennungsfähig:
- Gruppen- oder Einzelbetreuung, zum Beispiel Begleitung und Unterstützung bei Beschäftigung und Aktivitäten
- Hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen, zum Beispiel Hilfen bei der Haushaltsführung (Reinigung der Wohnung, Wäscheversorgung)
- Individuelle Hilfen im Alltag, zum Beispiel Begleitung zu Freizeitaktivitäten und Behördenangelegenheiten sowie durch Organisation der individuell benötigten Hilfen
- Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger oder vergleichbar nahestehender Pflegepersonen, zum Beispiel Hilfestellung bei der Organisation des Pflegealltags, orientierende Hilfe bei der Inanspruchnahme von anderen Hilfsangeboten
Wer kann einen Antrag auf die Anerkennung stellen?
- Gemeinnützig tätige Personen und Organisationen, die auch ehrenamtlich tätige Personen einsetzen
- Zugelassene Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag
- Sonstige gewerbliche Anbieter ohne Versorgungsvertrag (unter anderm selbständig oder freiberuflich tätige Personen und Dienste)
Für folgende Anträge auf Anerkennung ist die zuständige Pflegekasse des Versicherten zuständig:
- Einzelkräfte, die ihre Leistung im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit oder eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person erbringen (Minijobberinnen und Minijobber)
- Nachbarschaftshilfe im Rahmen eines freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements
Details
Unterlagen
Anträge auf Anerkennung des Angebotes können ausschließlich über „pfaduia.nrw“ gestellt werden. Hier erhalten Sie auch Hinweise über benötigte Unterlagen. Folgen Sie dem Link unter Links und Downloads.
Gebühren
Die Höhe der Gebühr hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
Anerkennungs- und Förderungs-Verordnung (AnFöVO)
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Bettina Lübbert | Abteilungsleitung | 02241 132829 | bettina.luebbertrhein-sieg-kreisde |
Patricia Karau | 02241 132269 | unterstuetzung-im-alltagrhein-sieg-kreisde | |
Ralf Kirchner | 02241 132378 | ralf.kirchnerrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
- E-Antragsverfahren zur Anerkennung eines Unterstützungsangebots im Alltag-Pfaduia
- Anerkennungs- und Förderungsverordnung
- Informationen des Landesministeriums zu den erforderlichen Unterlagen, der elektronischen Antragsstellung, Preisgestaltung
- Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Sozialamt
Rathausallee 10
53757 Sankt Augustin (Technopark Turmgebäude)
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Sozialamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag und Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr