Beschreibung
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten. Mittel werden zum Beispiel für Mitgliedschaft im Sportverein oder Klassenfahrten auf Antrag bereitgestellt.
Aufgrund des Starke-Familien-Gesetzes (StaFamG) ergeben sich ab 1. August 2019 einige Änderungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die entsprechenden Merkblätter und Vordrucke befinden sich in der redaktionellen Überarbeitung. Bei Fragen zur Bildung und Teilhabe wenden Sie sich bitte an die/den für Sie zuständige Sachbearbeiterin/zuständigen Sachbearbeiter.
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