Beschreibung
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten. Mittel werden zum Beispiel für Mitgliedschaft im Sportverein oder Klassenfahrten auf Antrag bereitgestellt.
Aufgrund des Starke-Familien-Gesetzes (StaFamG) ergeben sich ab 1. August 2019 einige Änderungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die entsprechenden Merkblätter und Vordrucke befinden sich in der redaktionellen Überarbeitung. Bei Fragen zur Bildung und Teilhabe wenden Sie sich bitte an die/den für Sie zuständige Sachbearbeiterin/zuständigen Sachbearbeiter.
Details
Unterlagen
In Kürze finden Sie die Merkblätter unter Links und Downloads.
Besonderheiten
Die Anträge können Sie entweder beim jobcenter rhein-sieg oder bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes einreichen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Claudia Drehsen | 02241 133121 | sg5032rhein-sieg-kreisde |
Fabian Fey | 02241 132671 | fabian.feyrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Sozialamt
Rathausallee 10
53757 Sankt Augustin (Technopark Turmgebäude)
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Sozialamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag und Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr