Beschreibung
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem Einkommen den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Bildung erleichtern. Auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene deren Familien Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen haben Zugang zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Beim Bürgergeld gibt es eine Altershöchstgrenze bis einschließlich zum 24. Lebensjahr.
Zu diesen Leistungen zählen sechs Komponenten:
- Ausflüge und Fahrten im Klassenverband oder Ausflüge der
Kindertagesstätte bzw. Kindertageseinrichtungen - Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
- Schülerbeförderung
- Angemessene Lernförderung
- Gemeinschaftliches, vollwertiges Mittagessen in der Schule,
Kindertagesstätte oder bei der Tagesmutter - Freizeitangebote im Bereich Sport, Musik oder Kultur (bis 18 Jahren)
Wo Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen können hängt davon ab, welche Sozialleistung Sie erhalten:
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
Wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Rhein-Sieg. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie unter „Links und Downloads“.
Wohngeld
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt/Wohnungsamt Ihrer Wohnortkommune. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Links und Downloads“
Kinderzuschlag
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihrer Wohnortkommune. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Links und Downloads“.
Sozialhilfe nach dem SGB XII
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihrer Wohnortkommune. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Links und Downloads“.
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