Fachberatung für Sozialämter der Städte und Gemeinden
Beschreibung
Der Rhein-Sieg-Kreis ist örtlicher Träger der Sozialhilfe. Im Wege der Delegation entscheiden die Stadt- und Gemeindeverwaltungen vor Ort über Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung und anderes. Der Rhein-Sieg-Kreis führt die Fachberatung, erlässt Richtlinien, Weisungen, bearbeitet Widersprüche, Eingaben, Petitionen, Einzelfälle und führt die Rechtsaufsicht bei der Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes durch die Städte und Gemeinden.