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Sozialamt

Grundsatzangelegenheiten SGB II

Beschreibung

Zur allumfassenden und kompetenten Hilfe- und Leistungsgewährung des Arbeitslosengelds II (ALG II) ist im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises und der Agentur für Arbeit Bonn das jobcenter rhein-sieg zuständig. Grundsatzangelegenheiten können beim Rhein-Sieg-Kreis geklärt werden.

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