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Sozialamt

Leistungen der Krankenversorgung nach SGB XII (Krankenhilfeleistungen) und dem Asylbewerberleistungsgesetz

Beschreibung

Leistungen der Krankenversorgung erhalten Berechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz, sofern sie keinen eigenen Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenversicherung haben. Umfang und Höhe der Leistungen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

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