Beschreibung
Die Ombudsperson erfüllt die Aufgaben einer unparteiischen Schiedsperson für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II).
Als neutrale, unparteiische Instanz soll sie
- Anregungen, Kritik und Beschwerden von betreffenden Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern entgegennehmen
- in Streitfällen unbürokratisch zwischen den betroffenen Personen und dem Jobcenter vermitteln
- erklären und beraten.
Unabhängig von der Inanspruchnahme der Ombudsstelle müssen jedoch die Fristen für Widerspruchs- und Klageverfahren beachtet werden.
Details
Kontakt
Anschrift und Erreichbarkeit
Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des jobcenters rhein-sieg
- Zeiten