Beschreibung
Die Ombudsperson erfüllt die Aufgaben einer unparteiischen Schiedsperson für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II).
Als neutrale, unparteiische Instanz soll sie
- Anregungen, Kritik und Beschwerden von betreffenden Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern entgegennehmen
- in Streitfällen unbürokratisch zwischen den betroffenen Personen und dem Jobcenter vermitteln
- erklären und beraten.
Unabhängig von der Inanspruchnahme der Ombudsstelle müssen jedoch die Fristen für Widerspruchs- und Klageverfahren beachtet werden.
Details
Gebühren
Die Beratung durch die Ombudsperson ist vertraulich und kostenlos.
Besonderheiten
Die Arbeit der Ombudsstelle ersetzt nicht den formalen Rechtsweg!
Ansprechpartner:
Rolf Sassenhausen
Telefon 0172 8880545
ombudsmann.jobcenterrhein-sieg-kreisde
Bitte beachten Sie, dass bis einschließlich 31. Dezember 2021 keine Präsenz-Termine angeboten werden. Bitte wenden Sie unter den oben genannten Kontaktdaten an die Ombudsstelle. Telefonische Sprechzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag jeweils 15:00 Uhr – 17:00 Uhr.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Rolf Sassenhausen | Ombudsmann | 0172 8880545 | ombudsmann.jobcenterrhein-sieg-kreisde |
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Sozialamt
Rathausallee 10
53757 Sankt Augustin (Technopark Turmgebäude)
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Sozialamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten