Beschreibung
Sowohl das Land NRW, als auch die örtlichen Träger der Jugendhilfe sind verpflichtet, für die jeweilige Wahlperiode Kinder- und Jugendförderpläne aufzustellen.
Hiermit sollen folgende allgemeine Ziele erreicht werden:
- Bedarfsorientierte Angebotsplanung
- Abbau und Vermeidung von Benachteiligungen
- Bedarfsorientierte Verwendung der Teil- und Gesamtressourcen
- Planungssicherheit für die Träger in allen Bereichen der Jugendförderung
- Partnerschaftliche Zusammenarbeit des öffentlichen Trägers mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
- Qualitätsentwicklung der Angebote und Maßnahmen
Im Rahmen der Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplans ist der örtliche Träger der Jugendhilfe verpflichtet, jeweils den Bestand und Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes zu prüfen und die für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Bei den Planungen sollen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe beteiligt werden und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in die Planung einfließen.
Details
Rechtsgrundlagen
§ 80 Sozialgesetzbuch VIII
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Jürgen Kröder | Abteilungsleitung | 02241 132446 | juergen.kroederrhein-sieg-kreisde |
Heike Wierichs | Abteilungsleitung | 02241 133395 | heike.wierichsrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Jugendamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Jugendamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr