Inhalt anspringen
Jugendamt

Suche nach leiblichen Eltern/Suche nach leiblichem Kind

Beschreibung

Sie wurden adoptiert und suchen nach Ihren leiblichen Eltern? Möglicherweise beschäftigen Sie viele Fragen, wie 

  • Wer sind meine leiblichen Eltern?
  • Wie sehen sie aus?
  • Denken sie an mich?
  • In welcher Lebenssituation waren sie damals?
  • Welche Gemeinsamkeiten habe ich mit ihnen?
  • Habe ich noch Geschwister?
  • Darf ich sie suchen?

Es gibt immer die Möglichkeit, mit der Adoptionsvermittlungsstelle Kontakt aufzunehmen, sich beraten zu lassen und den Weg gemeinsam zu gehen.

Es besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung aller an einer Adoption beteiligten Personen auch nach abgeschlossener Adoption.
Ab Vollendung des 16. Lebensjahres hat die Adoptierte beziehungsweise der Adoptierte das Recht auf Akteneinsicht in Begleitung der Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle.Gemäß § 9 Adoptionsvermittlungsgesetz muss die Adoptionsakte 100 Jahre ab Geburt des Kindes aufbewahrt werden.


Möglicherweise haben Sie Ihr Kind zur Adoption freigegeben und  machen sich Gedanken, wie:

  • Wie geht es ihr beziehungsweise ihm?
  • Wie hat es sich entwickelt?
  • Ist es über die Adoption informiert?
  • Was ist ihr beziehungsweise ihm von mir bekannt?
  • Möchte es etwas von mir wissen?
  • Macht es mir Vorwürfe?
  • Ich würde gerne von mir berichten.

Sie haben die Möglichkeit, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir nehmen uns Zeit und hören uns Ihr Anliegen an. Gemeinsam überlegen wir weitere Schritte sowie den weiteren Weg und begleiten Sie.

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.