Inhalt anspringen
Jugendamt

Beratung in Unterhaltsangelegenheiten

Beschreibung

Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, haben unter anderem Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder Jugendlichen.

Mütter, denen die elterliche Sorge zusteht, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche.

Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsleistungen. Die Zuständigkeit ist nach Wohnort gegliedert.

In allen Fällen der Beratung und Unterstützung wenden Sie sich also bitte zuerst an die örtlich zuständigen Ansprechpartnerin beziehungsweise den Ansprechpartner.

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.