Inhalt anspringen
Jugendamt

Betreuungshelferinnen und Betreuungshelfer

Beschreibung

Die Betreuung durch eine Betreuungshelferin oder einen Betreuungshelfer ist ein ambulantes pädagogisches Angebot. Es kann straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden als Erziehungsmaßnahme oder als Weisung in einem Strafverfahren auferlegt werden. Die Betreuungsweisung stellt dabei eine Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Jugendarrest bzw. kurzen Jugendstrafen dar. Das Angebot richtet sich insbesondere an Jugendliche und Heranwachsende, die mehrfach gravierende Straftaten begangen haben und sozial erheblich benachteiligt sind.
Die inhaltliche Ausgestaltung der Betreuungsweisung ähnelt der Hilfe zur Erziehung durch eine Erziehungsbeistandschaft.

Auch im Vorfeld eines Strafverfahrens ist es möglich, sich an das Jugendamt zu wenden und eine Erziehungsbeistandschaft beziehungsweise Betreuungsweisung anzuregen. Dies könnte in einem zu erwartenden Strafverfahren positiv gewertet werden. Ein Abbruch der Unterstützung durch eine Betreuungshelferin oder einen Betreuungshelfer bedeutet die Nichterfüllung einer Weisung und kann gerichtliche Konsequenzen (zum Beispiel Beugehaft) nach sich ziehen.

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.