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Jugendamt

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Beschreibung

Wenn Ihr Kind seelisch behindert oder von einer Behinderung bedroht sein sollte, kann mit Ihnen gemeinsam eine bedarfsgerechte Hilfe für Ihr Kind erarbeitet oder vermittelt werden.

Voraussetzung für eine Eingliederungshilfe ist nicht alleine die seelische Behinderung, sondern auch eine (drohende) Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben. Zur Feststellung der seelischen Behinderung ist in der Regel die Stellungnahme eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie notwendig.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Beratungs- oder Klärungsbedarf haben. Weitere Schritte werden dann im Rahmen der Beratung mit Ihnen besprochen.

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