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Jugendamt

Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen

Beschreibung

Die Probleme in einer Familie können sich manchmal so verschärfen, dass Kinder oder Jugendliche nicht mehr in ihrer Familie bleiben können und eine vorübergehende oder längerfristige Trennung von Eltern und Kind erarbeitet wird.

Neben der Unterbringung in Pflegefamilien, kann auch eine Unterbringung in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen erfolgen.

Die Einrichtungen verfügen über unterschiedliche Konzepte, die auf die jeweilige Problemlage des Kindes beziehungsweise des Jugendlichen und der Familie ausgerichtet sind. Auch bei der Heimerziehung ist das Leitziel, die Familien so zu stabilisieren, dass das Kind oder der Jugendliche wieder dorthin zurückkehren kann.

Wenn dies nicht (mehr) möglich ist, werden über die Einrichtungen Verselbständigungshilfen angeboten. Diese Angebote finden dann häufig in einer Jugendwohngemeinschaft oder in einrichtungseigenen Appartements beziehungsweise in betreuten Wohnformen in einer eigenen Wohnung statt. Solche Hilfen können auch für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr angeboten werden.

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