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Jugendamt

Hilfen für junge Volljährige

Beschreibung

Junge Erwachsene von 18 – 21 Jahren haben die Möglichkeit, Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenständigen Lebensführung zu erhalten. Voraussetzung ist, dass eine derartige Hilfe auf Grund der individuellen persönlichen Situation erforderlich ist.

Hier sind natürlich nur bestimmte Formen von Hilfen möglich, in aller Regel handelt es sich hier um sogenannte Verselbständigungshilfen oder Anschlusshilfen, etwa wenn ein Jugendlicher bis zur Volljährigkeit in einer Einrichtung gelebt hat.

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