Beschreibung
Jugendverbände übernehmen mit ihren meist ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und auch eine hohe Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Dabei haben sie im Blick, dass es den Kindern und Jugendlichen gut geht und sie müssen dabei aufgrund vieler gesellschaftlicher Entwicklungen zunehmend auch erzieherische Aufgaben wahrnehmen.
Die Jugendämter sind verpflichtet, mit den freien Trägern der Jugendhilfe (Vereine, Verbände und sonstige Jugendorganisationen) Vereinbarungen zur Sicherstellung des Kinderschutzes abzuschließen. Diese sollen gewährleisten, dass keine ehren- oder nebenamtlich Tätigen mit Kindern und Jugendlichen in Jugendorganisationen in Kontakt kommen, die gemäß § 72 a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) einschlägig vorbestraft sind. Für Hauptamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses immer, für ehren- und nebenamtlich Tätige in bestimmten Fällen.
In den Förderrichtlinien des Kreisjugendamtes zur Förderung der Jugendarbeit ist deshalb auch der Abschluss einer Vereinbarung zu § 72 a Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) als zwingende Fördervoraussetzung aufgenommen.
Zwischen den Jugendämtern im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Bonn hat man sich darauf verständigt, dass jedes Jugendamt mit den in seinem Zuständigkeitsbereich ansässigen Trägern Vereinbarungen schließt und die Vereinbarungen wechselseitig von den anderen Jugendämtern akzeptiert werden. Hierdurch soll für die Jugendorganisationen unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden werden. Wenn Sie mit dem Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises eine Vereinbarung abgeschlossen haben, reicht diese aus, um gegebenenfalls auch Fördermittel bei anderen Städten im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn zu beantragen.
Das Kreisjugendamt bietet aber auch allen anderen Trägern, die Kinder- und Jugendarbeit leisten, auf freiwilliger Basis die Möglichkeit zum Abschluss einer Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII an.
Details
Rechtsgrundlagen
§ 72 a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ( SGB VIII)
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Elisabeth Wilhelmi-Dietrich | JHZ für Alfter, Swisttal, Wachtberg – Abteilungsleitung | 02225 91360 | elisabeth.wilhelmi-dietrichrhein-sieg-kreisde |
Natascha Hirsch | JHZ für Alfter, Swisttal, Wachtberg | 02225 91365165 | natascha.hirschrhein-sieg-kreisde |
Jan Viell | JHZ für Alfter, Swisttal, Wachtberg | 02225 91365119 | jan.viellrhein-sieg-kreisde |
Ute Krämer-Bönisch | JHZ für Eitorf, Windeck – Abteilungsleitung | 02243 84430 | ute.kraemer-boenischrhein-sieg-kreisde |
Gisela Gräf | JHZ für Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth – Abteilungsleitung | 02247 92150 | gisela.graefrhein-sieg-kreisde |
Christoph Kaesberg | JHZ für Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth | 02247 92155517 | christoph.kaesbergrhein-sieg-kreisde |
Rüdiger Hötger | Koordination | 02241 132361 | ruediger.hoetgerrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Jugendamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Jugendamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr