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Jugendamt

Kindeswohlgefährdungen / Kinderschutz

Beschreibung

Wer die Vermutung hat, ein Kind könnte von einer Gefährdung betroffen sein, oder wem sich ein Kind anvertraut hat, sollte Unterstützung beim Jugendamt suchen. Eine Gefährdungssituation kann auch anonym beim Jugendamt beraten werden.

Wenn dem Jugendamt Kindesgefährdungen bekannt werden, muss es zum Schutz der Kinder tätig werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts gehen Hinweisen über eine Gefährdungssituation nach und versuchen im Kontakt mit der Familie gemeinsam Lösungs- und Hilfemöglichkeiten zu entwickeln. Eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten, Beratungsstellen ist dabei oft hilfreich.

Informationen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Das Jugendamt schützt Ihr Interesse, wenn Sie als Melderin oder Melder zur Verfügung stehen und nicht wollen, dass Ihr Name mit in das Verfahren einfließt.

Das Jugendamt hat auch die Möglichkeit Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut zu nehmen. Wenn die Eltern einer Inobhutnahme nicht zustimmen, muss vom Jugendamt das Familiengericht eingeschaltet werden und eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.

Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, wie Ärzte, Hebammen oder Erzieher, können sich ebenfalls an das Kreisjugendamt wenden und Unterstützung bei der Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen durch erfahrene Fachkräfte erhalten. Die Beratung und die Einschätzung über die Gefährdung eines Kindes können auch in anonymisierter Form stattfinden. 

Außerhalb der Dienstzeiten des Kreisjugendamtes erreichen Sie die Jugendhilfebereitschaft des Kreisjugendamtes unter der Rufnummer 02241 / 13-3988.

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