Beschreibung
Das Jugendamt berät Sie in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung.
- Wenn Sie als Mutter und/oder Vater Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge wünschen, auch dann, wenn Sie das Kind alleine erziehen.
- Wenn Sie Fragen zum Sorgerecht nach Scheidung/Trennung und zur Entwicklung von Besuchsregelungen, auch wenn Sie völlig unterschiedliche Vorstellungen haben.
- Wenn Sie als nicht sorgeberechtigter Elternteil Hilfestellung bei der Herstellung und Ausübung von Besuchskontakten benötigen.
- Wenn Sie als Mutter und/oder Vater einen Antrag auf Regelung des Sorgerechts/Umgangsrechts beim Familiengericht gestellt haben. In diesem Falle nimmt das Jugendamt mit Ihnen Kontakt auf. Das Jugendamt wirkt in jedem familiengerichtlichen Verfahren mit.