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Jugendamt

Ehrenamtliche Vormundschaft

Beschreibung

Das Jugendamt unterstützt und begleitet interessierte Personen, die durch die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft Kinder und Jugendliche unterstützen möchten und ihnen durch ihr Engagement ein gutes Aufwachsen ermöglichen.

Manchmal können die eigenen Eltern nicht so für ihre Kinder da sein, wie es eigentlich sein sollte. Dann ist die Einrichtung einer Vormundschaft notwendig. Ehrenamtlichen Vormünder erhalten das Sorgerecht für die Mädchen und Jungen, die in der Regel in einer Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie leben.  

Ein Vormund kann und soll die eigenen Eltern nicht ersetzen. Die ehrenamtlich Tätigen übernehmen aber Aufgaben, die auf dem Lebensweg von Kindern und Jugendlichen wichtig sind. 

Sie kümmern sich um:

  • Schulbildung
  • Gesundheitsfürsorge
  • Unterbringung
  • Rechtliche Vertretung
  • Vermögenssorge

Durch eine Vormundschaft übernehmen ehrenamtliche Vormünder die persönliche und rechtliche Vertretung der Minderjährigen. 

Das Jugendamt bereitet Interessierte optimal auf diese Aufgabe vor. Sie werden von den Mitarbeitenden geschult und auch nach Übernahme der Vormundschaft dauerhaft begleitet durch:

  • persönliche Gespräche
  • Informationsveranstaltungen und
  • die Möglichkeit des Austauschs zwischen den ehrenamtlichen Vormündern

Voraussetzungen:

  • Teilnahme an einer Informations- und Schulungsveranstaltung
  • Fähigkeit, sich mit Verwaltungen, Behörden und gegebenenfalls Gerichten auseinander zu setzen
  • Engagement für die Belange des Mündels
  • Fähigkeit, Probleme und Fragen rechtzeitig zu erkennen und Hilfe zu holen

Rechtliche Vorkenntnisse werden nicht benötigt.

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