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Jugendamt

Jugendhilfe im Strafverfahren

Beschreibung

Wenn Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahre alt sind und einer Straftat beschuldigt werden, lädt die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes  Eltern und Jugendliche zu einem Gespräch ein.
Die Jugendgerichtshilfe informiert über das Verfahren, die Konsequenzen einer Verurteilung und bietet im Vorfeld der Verhandlung Hilfe und Unterstützung an.
Nach diesem gemeinsamen Gespräch wird von der Jugendgerichtshilfe ein Bericht erstellt, der dem Gericht helfen soll, sich ein Bild von der Entwicklung und Persönlichkeit des Jugendlichen zu machen. So kann das Gericht für den Fall der Schuldfeststellung ein erzieherisches Urteil fällen.
Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche in der Verhandlung und kann, wenn nötig, auch andere Hilfen des Jugendamtes in die Wege leiten. Auch nach einer Verurteilung durch das Gericht überwacht das Jugendamt bestimmte Auflagen, die das Gericht als Strafe verhängen kann. Hierbei vermittelt und kontrolliert das Jugendamt beispielsweise die Ableistung von Sozialstunden, die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Betreuungsweisung.

Übrigens:
Die Jugendgerichtshilfe unterstützt auch junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren im Jugendgerichtsverfahren. Dann wird auch eine Stellungnahme darüber abgegeben, ob der Heranwachsende nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden soll.

Bei strafunmündigen Kindern (unter 14 Jahren) erhält das Jugendamt von der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Mitteilung über begangene Straftaten. Auch hier erfolgt eine Kontaktaufnahme zur Familie mit einem Beratungsangebot.

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