Beschreibung
Kinder- und Jugendschutz im Auftrag des Jugendamtes gliedert sich in die beiden Bereiche des gesetzlichen Jugendschutzes und des erzieherischen Jugendschutzes.
Ziel des gesetzlichen Jugendschutzes ist, Gefahren und schädliche Einflüsse für das Wohl von Kindern und Jugendlichen abzuwenden.
Im Jugendschutzgesetz(JuschG) sind Altersgrenzen und Zugangsbedingungen geregelt: In welchem Alter darf man ins Kino, in die Disco, ab wann darf ich Alkohol trinken?
Die Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz in den elektronischen Medien finden sich im Jugendmediendienstestaatsvertrag (JmStv). Hier geht es beispielsweise um Regelungen zur Altersfreigabe von Filmen. Im Internet stoßen klassische Zugangsregelungen allerdings an ihre Grenzen. Wichtig sind außerdem die Regelungen des Jugendarbeitschutzgesetzes (JarbSchG). Hier gilt: Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es für Auftritte im Fernsehen oder im Theater. Für diese Ausnahmeregelungen sind unter anderem die Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger vor Ort zuständig.
Eine zentrale Aufgaben des Jugendamtes im Kinder- und Jugendschutz ist der erzieherische oder präventive Kinder- und Jugendschutz. Kinder und Jugendliche sollen in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden. Mit Hilfe pädagogischer Maßnahmen sollen junge Menschen lernen, entscheidungs- und kritikfähig zu sein, Verantwortung zu übernehmen und konstruktiv mit Risiken umzugehen. Eltern und andere erwachsene Bezugspersonen werden beraten, informiert und unterstützt, Kinder und Jugendliche entsprechend zu fördern.