Beschreibung
Der Abschluss einer Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung erfolgt für stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfeleistungen der Jugendhilfe in der Regel mit dem örtlichen Jugendamt am Trägersitz.
Bestandteil einer Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung ist immer auch eine § 8 a Vereinbarung zur Gewährleistung des Kinderschutzes. Im Rahmen von stationären und teilstationären Hilfeangeboten erfolgt eine enge Zusammenarbeit der örtlichen Jugendämter mit dem Landesjugendamt, da diese Hilfeleistungen der Betriebserlaubnispflicht nach § 45 SGB VIII unterliegen. Für alle stationären und teilstationären Leistungen gibt es eine Pflicht zum Abschluss von Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen. Das Vorliegen einer Betriebserlaubnis bildet die Voraussetzung für diese Vereinbarung.
Das Jugendamt des Rhein-Sieg Kreises schließt aufgrund einer Vereinbarung mit den Städten Bornheim, Meckenheim und Rheinbach ebenfalls Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen mit Trägerinnen und Trägern stationärer und teilstationärer Angebote ab, die ihren Trägersitz in deren Zuständigkeitsbereichen haben.
Auch für Leistungsangebote im ambulanten Bereich schließt das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen ab. Hierdurch soll unter anderem ein an fachlichen Maßstäben orientiertes und qualitativ gutes Leistungsangebot vorgehalten – sowie mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote und der damit einhergehenden Kosten hergestellt werden. Die Entgelte werden somit leistungsgerecht gestaltet und der Abstimmungsbedarf auf Einzelfallebene und gegebenenfalls damit verbundene Konflikte werden reduziert.
Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises nutzt die ehemaligen Rahmenverträge weiterhin als Grundlage für die Vereinbarung der Entgelte im (teil-) stationären Bereich. Im ambulanten Bereich wurde ein eigenes Fachleistungsstundenmodell entwickelt. Näheres dazu entnehmen Sie bitte einem hierzu erstellten Merkblatt, das Sie unter benötigte Unterlagen als Link finden.
Zur Vorbereitung auf die Entgeltverhandlung können Sie sich das entsprechende Kalkulationsschema herunterladen und ausfüllen. Das jeweilige Kalkulationsschema finden Sie unter „Links“.