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Gesundheitsamt

Todesbescheinigungen

Beschreibung

Die Todesbescheinigung der im Rhein-Sieg-Kreis verstorbenen Bürgerinnen und Bürger werden nach Beurkundung des Sterbefalles durch das Standesamt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung dem Gesundheitsamt zugeleitet. Es erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit der Daten und Nachvollziehbarkeit der Todesursache. In begründeten Fällen werden Polizei und Staatsanwaltschaft beteiligt.

Soll ein Verstorbener eingeäschert werden, sieht das Bestattungsgesetz zwingend eine zweite Leichenschau vor, damit die Identität der Leiche und die Todesursache zweifelsfrei geklärt werden. 

Oftmals werden aus verschiedenen Gründen Auskünfte aus der Todesbescheinigung erwartet. Dabei sind die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten, außerdem muss die ärztliche Schweigepflicht eingehalten werden. Auskünfte können deshalb grundsätzlich nur von dem Arzt, der die Todesbescheinigung ausgestellt hat, erteilt werden.

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