Beschreibung
Hebammen und Entbindungspfleger müssen sich durch Fortbildungen in allen berufsrelevanten Feldern auf dem neuesten Stand und in Übung zu halten. In einem Zeitraum von drei Jahren müssen sie 60 Fortbildungsstunden absolvieren.
Die Hebammenberufsordnung betrifft alle Hebammen und Entbindungspfleger mit Berufszulassung. Es ist also unerheblich, ob Sie angestellt oder freiberuflich arbeiten. Sie unterliegen der Berufsordnung auch dann, wenn sie vorübergehend nicht aktiv sind, durch Krankheit ausfallen oder sich in Elternzeit befinden.
Die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes richtet sich bei freiberuflich Tätigen nach dem Wohnsitz und bei angestellt Tätigen nach dem Ort der Beschäftigung.
Details
Unterlagen
Fortbildungsnachweise
Rechtsgrundlagen
§ 7 der Berufsordnung für Hebammen (HebBO NRW).
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
---|---|
Gesundheitsamt | gesundheitsamtrhein-sieg-kreisde |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Iris Prinz-Klein | Abteilungsleitung | 02241 132255 | iris.prinz-kleinrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Gesundheitsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Gesundheitsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr