Inhalt anspringen
Gesundheitsamt

Nichtakademische Heilberufe

Beschreibung

Der Rhein-Sieg-Kreis ist die Aufsichtsbehörde für Berufe im Gesundheitswesen. Zu den Aufgaben gehören in diesem Zusammenhang die Anmeldung nichtakademischer Berufe und auch die Anerkennungsverfahren beziehungsweise Gleichwertigkeitsprüfungen für nichtakademische Heilberufe.

Die Ausbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens ist in Nordrhein-Westfalen durch entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Diese Regelungen bestimmen die Zugangsvoraussetzungen, die Dauer der Ausbildung sowie die Anrechnung anderer Ausbildungen. Die Ausbildung erfolgt an entsprechenden staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und endet mit einer Prüfung. Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, den Prüfungsausschuss zu bestellen, den Vorsitz zu übernehmen und die Zulassung zur Prüfung vorzunehmen.
Die Berufsausbildung für nichtärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Das Gesundheitsamt ist an der Durchführung der Abschlussprüfungen beteiligt und stellt das Zeugnis und die Urkunde zur Berufsbezeichnung aus. Zu den nichtakademischen Heilberufen zählen:

  • Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten
  • Diätassistentinnen/Diätassistenten
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Logopädinnen/Logopädenen
  • Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen/Masseure und medizinische Bademeister
  • Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten
  • Orthoptistinnen/Orthoptisten
  • Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten
  • Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten
  • Podologinnen/Podologen
  • Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter

Nach bestandener Prüfung stellt das Gesundheitsamt das Zeugnis aus und erteilt die Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung.

Personen, die ihre Ausbildung in EU- oder Drittstaaten absolviert haben, dürfen den Beruf in Deutschland erst ausüben, wenn geprüft worden ist, ob die im Ausland erworbene Ausbildung ihren Inhalten, Schwerpunkten und Zielen nach den Anforderungen einer deutschen Ausbildung entspricht.

Für die Durchführung dieser sogenannten Gleichwertigkeitsprüfungen von nichtakademischen Heilberufen ist nicht mehr das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW (LPA) bei der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig, sondern seit dem 01.10.2021 die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über die Führung der Berufsbezeichnung durch die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) durchzuführen.

Adresse:
Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 - PuG
48128 Münster
Telefon: 0251 411-2444

Nach Anerkennung durch die Bezirksregierung Münster sind durch das Gesundheitsamt, in dessen Bereich der Antragstellerin/der Antragsteller wohnt, die subjektiven Voraussetzungen zur Erteilung der Berufszulassungsurkunde in den nichtakademischen Heilberufen zu prüfen.

Dazu ist erforderlich:

  • formloser Antrag
  • Führungszeugnis, Belegart O
  • Personalausweis in beglaubigter Kopie
  • gegebenenfalls Sprachtest

Bitte beachten Sie, dass sowohl das Führungszeugnis als auch die ärztliche Bescheinigung erst nach Bestehen des Sprachtests beantragt werden sollten.

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.