Beschreibung
Der Rhein-Sieg-Kreis ist die Aufsichtsbehörde für Berufe im Gesundheitswesen. Zu den Aufgaben gehören in diesem Zusammenhang die Anmeldung nichtakademischer Berufe und auch die Anerkennungsverfahren beziehungsweise Gleichwertigkeitsprüfungen für nichtakademische Heilberufe.
Die Ausbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens ist in Nordrhein-Westfalen durch entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Diese Regelungen bestimmen die Zugangsvoraussetzungen, die Dauer der Ausbildung sowie die Anrechnung anderer Ausbildungen. Die Ausbildung erfolgt an entsprechenden staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und endet mit einer Prüfung. Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, den Prüfungsausschuss zu bestellen, den Vorsitz zu übernehmen und die Zulassung zur Prüfung vorzunehmen.
Die Berufsausbildung für nichtärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Das Gesundheitsamt ist an der Durchführung der Abschlussprüfungen beteiligt und stellt das Zeugnis und die Urkunde zur Berufsbezeichnung aus.Zu den nichtakademischen Heilberufen zählen:
- Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten
- Diätassistentinnen/Diätassistenten
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Logopädinnen/Logopädenen
- Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen/Masseure und medizinische Bademeister
- Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten
- Orthoptistinnen/Orthoptisten
- Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten
- Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten
- Podologinnen/Podologen
- Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter
Nach bestandener Prüfung stellt das Gesundheitsamt das Zeugnis aus und erteilt die Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung.
Personen, die ihre Ausbildung in EU- oder Drittstaaten absolviert haben, dürfen den Beruf in Deutschland erst ausüben, wenn geprüft worden ist, ob die im Ausland erworbene Ausbildung ihren Inhalten, Schwerpunkten und Zielen nach den Anforderungen einer deutschen Ausbildung entspricht.
Für die Durchführung dieser sog. Gleichwertigkeitsprüfungen von nichtakademischen Heilberufen ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW (LPA) bei der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Eine Gleichwertigkeitsprüfung beim LPA ist vor einer Entscheidung über die Führung der Berufsbezeichnung durch die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) durchzuführen.
Adresse:
Bezirksregierung Düsseldorf,
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Erkrather Straße 339
40231 Düsseldorf
Telefon: 0211 /4584-0
Nach Anerkennung durch das Landesprüfungsamt sind durch das Gesundheitsamt, in dessen Bereich der Antragstellerin/der Antragsteller wohnt, die subjektiven Voraussetzungen zur Erteilung der Berufszulassungsurkunde in den nichtakademischen Heilberufen zu prüfen.
Dazu ist erforderlich:
- formloser Antrag
- Führungszeugnis, Belegart O
- Personalausweis in beglaubigter Kopie
- gegebenenfalls Sprachtest
Bitte beachten Sie, dass sowohl das Führungszeugnis als auch die ärztliche Bescheinigung erst nach Bestehen des Sprachtests beantragt werden sollten.
Details
Unterlagen
Den Antrag zur Berufsanerkennung, das Merkblatt sowie die Telefonnummern der zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter beim Landesprüfungsamt finden Sie auf der entsprechenden Seite des Landesprüfungsamtes.
Gebühren
- 60,00 Euro für die Erteilung einer Berufserlaubnis
- 80,00 Euro für die Sprachprüfung im Anerkennungsverfahren
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
---|---|
Gesundheitsamt | gesundheitsamtrhein-sieg-kreisde |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Iris Prinz-Klein | Abteilungsleitung | 02241 132255 | iris.prinz-kleinrhein-sieg-kreisde |
Rüdiger Neuser | 02241 132551 | ruediger.neuserrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Gesundheitsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Gesundheitsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr