Beschreibung
Die Amtsärztinnen und Amtsärzte des Rhein-Sieg-Kreises erstellen vorrangig Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag von Behörden.
Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist für alle Personen zuständig, die ihren gemeldeten Wohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis haben.
Details
Dokumente
Bevor Sie zu einen Termin eingeladen werden können, muss das Auftragsschreiben der Behörde vorliegen!
Sind Sie zu einer Untersuchung eingeladen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis
- Impfausweis
- vorliegende Arztberichte/Laborbefunde
- ausgefüllter „Fragebogen zur Vorgeschichte“
Gebühren
Allgemeine Gebührensatzung des Rhein-Sieg-Kreises.
Rechtsgrundlage
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW, ÖGDG NRW.