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Amt für Katasterwesen und Geoinformation

Katasterauskunft

Beschreibung

Bitte beachten Sie bei der Bestellung von Geobasisdaten aus dem Liegenschaftskataster ab dem 2. September 2024 Folgendes:

Das Geobasisinformationssystem des Liegenschaftskatasters des Rhein-Sieg-Kreises wird aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen derzeit auf die GeoInfoDok 7 umgestellt (Datenmigration des Liegenschaftskatasters in die GeoInfoDok 7). Diese Anpassungen führen dazu, dass die Daten des Liegenschaftskatasters nicht aktualisiert werden können und derzeit einen Stand vom 2. September 2024 aufweisen (Fortführungsstopp). Die Fortführung des Liegenschaftskatasters des Rhein-Sieg-Kreises wird voraussichtlich ab dem 21. Oktober 2024 wiederaufgenommen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der Bürgerauskunft des Amtes für Katasterwesen und Geoinformation des Rhein-Sieg-Kreises unter den Telefonnummern 02241 13-2870, 02241 13-2874 sowie 02241 13-3646 oder der E-Mail-Adresse katasterauskunftrhein-sieg-kreisde.

Beim Amt für Katasterwesen und Geoinformation des Rhein-Sieg-Kreises können Sie nachstehende Auskünfte einholen: 

  • Auszüge aus dem Karten- und Buchnachweis des Liegenschaftskatasters
  • Auszüge aus der Amtlichen Basiskarte (ABK) 1:5000
  • Auszüge aus dem Katasterzahlenwerk

Eigentümer, Behörden und andere Interessenten können Auszüge aus dem Kartennachweis (Liegenschaftskarte) erhalten. 

Einfache Katasterauszüge sind für das jeweilige Stadt oder Gemeindegebiet auch bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich. Eine Auflistung der Stadt- und Gemeindeverwaltungen, die diesen Service anbieten, ist im Downloadbereich einsehbar. 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch (beispielsweise Flurstücks- und Eigentümernachweis) nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erhältlich. Das berechtigte Interesse ist dem Amt für Katasterwesen und Geoinformation darzulegen. Zulässig ist die Auskunft immer für Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte, sofern das eigene Grundstück betroffen ist, sowie für Notarinnen oder Notare im Rahmen der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben. 

Die Abgabe der Auszüge erfolgt sowohl in Papierform (bis maximal DIN A0), als auch in digitaler Form (NAS, DXF oder SHAPE). 

Aufgrund des speziellen vermessungstechnischen Inhaltes werden Auszüge aus dem Katasterzahlenwerk im Allgemeinen nur Vermessungsbüros und Fachbehörden zur Verfügung gestellt. Eigentümerinnen oder Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notarinnen oder Notare können jedoch bei berechtigtem Interesse Informationen zu Grenzlängen und Grenzabständen von Gebäuden erhalten. Um eine sachgerechte Verwendung der Informationen zu gewährleisten, wird das berechtigte Interesse im Einzelfall geprüft.

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