Beschreibung
Grundstücke, die aus mehreren Flurstücken bestehen, können auf Antrag der Eigentümerin/des Eigentümers zu einem Flurstück zusammengefasst werden. Bei Baugenehmigungen kann die kostenlose Flurstücksvereinigung die Eintragung einer kostenpflichtigen Vereinigungsbaulast ersetzen.
Voraussetzung für die Durchführung einer Flurstücksvereinigung ist, dass
- die zu vereinigenden Flurstücke einer Eigentümerin/einem Eigentümer gehören,
- diese Flurstücke eine räumlich zusammenhängende wirtschaftliche Einheit bilden und
- die Flurstücke im Grundbuch nicht oder gleichmäßig belastet sind.
Details
Unterlagen
Angaben über katastermäßige Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummern).
Besonderheiten
Schriftlicher oder persönlicher Antrag aller Eigentümerinnen oder Eigentümer mit öffentlich beglaubigten Unterschriften. Die Beglaubigung der Unterschriften kann vom
- Katasteramt (gebührenfrei),
- den öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren
- und den Notarinnen und Notaren
vorgenommen werden.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Ulrich Geyer | 02241 132808 | ulrich.geyerrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Katasterwesen und Geoinformation
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Katasterwesen und Geoinformation
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Dienstag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr