Grundstücke, die aus mehreren Flurstücken bestehen, können auf Antrag der Eigentümerin/des Eigentümers zu einem Flurstück zusammengefasst werden. Bei Baugenehmigungen kann die kostenlose Flurstücksvereinigung die Eintragung einer kostenpflichtigen Vereinigungsbaulast ersetzen.
Voraussetzung für die Durchführung einer Flurstücksvereinigung ist, dass
die zu vereinigenden Flurstücke einer Eigentümerin/einem Eigentümer gehören,
diese Flurstücke eine räumlich zusammenhängende wirtschaftliche Einheit bilden und
die Flurstücke im Grundbuch nicht oder gleichmäßig belastet sind.
Details
Dokumente
Angaben über katastermäßige Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummern).
Gebühren
Die Vereinigung von Flurstücken ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW)
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW
Bemerkung
Schriftlicher oder persönlicher Antrag aller Eigentümerinnen oder Eigentümer mit öffentlich beglaubigten Unterschriften. Die Beglaubigung der Unterschriften kann vom
Katasteramt (gebührenfrei)
den öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (gebührenfrei)