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Amt für Katasterwesen und Geoinformation

Grenzvermessung

Beschreibung

Eine Grenzvermessung dient der Feststellung, Abmarkung oder amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen, zum Beispiel bei unklarem Grenzverlauf oder bei fehlenden Grenzzeichen. Dabei wird die Grenze wiederhergestellt oder erstmalig durch Anerkennung von den Beteiligten festgestellt. Fehlende Grenzzeichen werden erneuert und verdeckte Grenzzeichen wieder sichtbar gemacht und überprüft. 

Bei einer amtlichen Grenzanzeige werden den Beteiligten vor Ort bereits festgestellte Grenzen angezeigt. Im Gegensatz zur Grenzvermessung werden verloren gegangene Grenzzeichen nicht erneuert. 

Einen Antrag auf Grenzvermessung können Sie bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin (ÖbVI) stellen. Der ÖbVI führt die örtliche Vermessung durch. Abschließend werden alle Beteiligten (Eigentümerinnen und Eigentümer, Grenznachbarn) zum Grenztermin geladen. Bei diesem Termin werden die Abmarkungen bekannt gegeben und gegebenenfalls neue Grenzen angezeigt, durch Unterschrift anerkannt und Erklärungen der Beteiligten aufgenommen. 

Anschließend werden die Vermessungsergebnisse der Grenzvermessung dem Katasteramt zur Übernahme in das ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) eingereicht. 

Bei einer amtlichen Grenzanzeige werden dem Katasteramt keine Unterlagen zur Übernahme in das ALKIS eingereicht. Das Ergebnis wird in einer Skizze dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.

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