Beschreibung
Die Identitätsbescheinigung ist der amtliche Nachweis darüber, dass eine veraltete und die aktuelle Flurstücksbezeichnung dasselbe Flurstück beschreiben. Ist beispielsweise eine Umnummerierung eines belasteten Grundstückes erfolgt, so wird häufig von der Begünstigten oder dem Begünstigten eine Identitätsbescheinigung angefordert
Details
Unterlagen
Es genügt ein formloser schriftlicher Antrag.
Gebühren
Bescheinigungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Rechtsgrundlagen
- Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW)
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Ulrich Geyer | 02241 132808 | ulrich.geyerrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
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Anschrift und Erreichbarkeit
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Katasterwesen und Geoinformation
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Katasterwesen und Geoinformation
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Katasterwesen und Geoinformation
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Dienstag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr