Es ist möglich, einen Teil eines belasteten Grundstücks frei von Belastungen zu veräußern, falls diese Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. In diesem Fall kann ein Unschädlichkeitszeugnis beantragt werden. Die Zustimmung der Berechtigten ist nicht notwendig. Ein Unschädlichkeitszeugnis kann beispielsweise bei Abtretung einer geringen Straßenlandfläche ausgestellt werden.
Details
Dokumente
Es genügt ein formloser schriftlicher Antrag.
Gebühren
Unschädlichkeitszeugnisse je nach Zeitaufwand bis höchstens 5.000,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW)
Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW)