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Amt für Katasterwesen und Geoinformation

Unschädlichkeitszeugnis

Beschreibung

Es ist möglich, einen Teil eines belasteten Grundstücks frei von Belastungen zu veräußern, falls diese Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. In diesem Fall kann ein Unschädlichkeitszeugnis beantragt werden. Die Zustimmung der Berechtigten ist nicht notwendig. Ein Unschädlichkeitszeugnis kann beispielsweise bei Abtretung einer geringen Straßenlandfläche ausgestellt werden.

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